Förderung durch den Kreis Segeberg
Aktueller Hinweis:
Nach Beratungen in den Jugendhilfeausschusssitzungen am 08.05.2025 und am 03.07.2025 wurde einstimmig beschlossen, die Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit und die JGL-Entschädigungen nicht zu kürzen. Wir danken den Vertreter*innen der Kreispolitik im Jugendhilfeausschuss für diese Lösung und dem VPJ für die Freigabe der dafür notwendigen Haushaltsmittel.
Einige Städte bzw. Gemeinden fördern die Jugendarbeit zusätzlich, z.B. Kaltenkirchen oder Henstedt-Ulzburg. Fördert deine Stadt oder Gemeinde auch die Jugendarbeit, dann lass es uns gern wissen.
Ferien- und Freizeitmaßnahmen (§19 JuFöG)
Maßnahmen mit präventivem Schwerpunkt
Aktuell keine Förderungen.
Maßnahmen mit integrativem Schwerpunkt (§11 JuFöG)
Aktuell keine Förderungen.
Internationale Jugendbildung (§13 JuFöG)
Aktuell keine Förderungen.
Jugendbildungsmaßnahmen (§15 – §18 JuFöG)
Aktuell keine Förderungen.
