(„Ehrenamts-/Übungsleiterpauschale“)
Wie kann ein Verein seine Ehrenamtlichen für deren Aufwendungen entschädigen ohne Einzelbelege? Wie müssen Ehrenamtliche die Pauschale selbst versteuern? Auskunft bekommst du online oder direkt bei der Steuerberatung. Nähere Informationen oder Anhaltspunkte, wo du mit der Recherche beginnen kannst, bekommst du auf Nachfrage vom Kreisjugendring.
Freigrenzen für
Zum Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen gehören mittlerweile unter den Bekannten auch Klimaschutz und Freifunk.
Wie bereitets du den Nachwuchs auf Vorstandsämter vor und wie motivierst du neue Leute überhaupt dafür? In der Broschüre „Ehrenamtliche Vorstände gesucht“ der Akademie Management und Politik (MuP) gibt es praktische Tipps für Vereine und Verbände:
Stifter-helfen vermittelt Produktspenden und Sonderkonditionen rund um IT und bietet weitere Services sowie relevantes Know-how für Vereine, Stiftungen und andere Non-Profits.
Es gibt Informationsmaterial speziell für Vereine und Verbände zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Wer sich nach verständlicher Hilfe zur Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses sehnt, wird vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) an einem Beispiel beraten. Der Brandenburgische Jugendring hat mit dem Fachverband Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit Brandenburg e.V. Informationen zum Datenschutz in der Jugendarbeit zusammengestellt:
Du möchtest Bilder von euren Freizeiten oder Ferienpassangeboten für Social Media, eure Webseite oder einen Newsletter nutzen und brauchst noch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten? Viele Rechtsanwälte für Medienrecht stellen dazu Informationen und Muster online zur Verfügung. Weiterführende Informationen bekommst du übersichtlich u.a. vom Bezirksjugendring Unterfranken.
Laut Geldwäschegesetz müssen auch eingetragene Vereine im Transparenzregister geführt werden. Dafür werden Gebühren fällig (seit 2020 jährlich 4,80 € netto).
Gemeinnützige Vereine mit steuerbegünstigtem Zweck können per formloser E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de einen Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflicht stellen. Dafür benötigen Sie einen Auszug aus dem Vereinsregister, Freistellungsbescheid des Finanzamtes, Kopie des Personalausweises, ggf. Vollmacht.
Weitere Informationen zum Transparenzregister zusammengestellt:
![]() |
Bürozeiten Montag: Mittwoch: Donnerstag: | 10 – 14 Uhr 8 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr |
und nach Vereinbarung. Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist. |
Geschäftsstelle Kreisjugendring Segeberg e.V. An der Trave 1a 23795 Bad Segeberg 04551 3464 info(at)kjr-se.de | ![]() |
Bankverbindung Kreisjugendring Segeberg e.V. IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06 Sparkasse Südholstein |