Vereinsverwaltung und Rechtliches

Bild: moerschy (www.pixabay.com)

Aufwandsentschädigungen

(„Ehrenamts-/Übungsleiterpauschale“)
Wie kann ein Verein seine Ehrenamtlichen für deren Aufwendungen entschädigen ohne Einzelbelege? Wie müssen Ehrenamtliche die Pauschale selbst versteuern? Auskunft bekommst du online oder direkt bei der Steuerberatung. Nähere Informationen oder Anhaltspunkte, wo du mit der Recherche beginnen kannst, bekommst du auf Nachfrage vom Kreisjugendring.

Freigrenzen für

  • Übungsleiter:innen-Pauschale: 3.000 €
  • für Ehrenamtsfreibetrag: 840 €

Zum Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen gehören mittlerweile unter den Bekannten auch Klimaschutz und Freifunk.

Bild: Tumisu (www.pixabay.com)

Nachwuchs für den Vorstand

Wie bereitets du den Nachwuchs auf Vorstandsämter vor und wie motivierst du neue Leute überhaupt dafür? In der Broschüre „Ehrenamtliche Vorstände gesucht“ der Akademie Management und Politik (MuP) gibt es praktische Tipps für Vereine und Verbände:

Software für den Verein

Stifter-helfen vermittelt Produktspenden und Sonderkonditionen rund um IT und bietet weitere Services sowie relevantes Know-how für Vereine, Stiftungen und andere Non-Profits.

Bild: madartzgraphics (www.pixabay.com)

Datenschutz im Verein

Es gibt Informationsmaterial speziell für Vereine und Verbände zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Wer sich nach verständlicher Hilfe zur Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses sehnt, wird vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) an einem Beispiel beraten. Der Brandenburgische Jugendring hat mit dem Fachverband Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit Brandenburg e.V. Informationen zum Datenschutz in der Jugendarbeit zusammengestellt:

Bild: BEP (www.pixabay.com), bearbeitet durch KJR Segeberg

Bildrechte bei Kindern und Jugendlichen

Du möchtest Bilder von euren Freizeiten oder Ferienpassangeboten für Social Media, eure Webseite oder einen Newsletter nutzen und brauchst noch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten? Viele Rechtsanwälte für Medienrecht stellen dazu Informationen und Muster online zur Verfügung. Weiterführende Informationen bekommst du übersichtlich u.a. vom Bezirksjugendring Unterfranken.

Bild: KatarzynaTyl (www.pixabay.com)

Transparenzregister

Laut Geldwäschegesetz müssen auch eingetragene Vereine im Transparenzregister geführt werden. Dafür werden Gebühren fällig (seit 2020 jährlich 4,80 € netto).
Gemeinnützige Vereine mit steuerbegünstigtem Zweck können per formloser E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de einen Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflicht stellen. Dafür benötigen Sie einen Auszug aus dem Vereinsregister, Freistellungsbescheid des Finanzamtes, Kopie des Personalausweises, ggf. Vollmacht.
Weitere Informationen zum Transparenzregister zusammengestellt: