In den öffentlich gewordenen Fällen von Kindeswohlgefährdung wird immer wieder gefragt: Warum hat niemand etwas unternommen? Wie konnte es so weit kommen?
Lass uns aktiv für Kindeswohl eintreten, bevor etwas passiert!
Deshalb braucht Kinder- und Jugendarbeit Information, Aufklärung und wirksame Schutzkonzepte. Als fester Bestandteil der Grundausbildung für Jugendleiter:innen, erfahren Ehrenamtliche worauf sie achten können und sollten und wo sie selbst Hilfe bekommen, wenn sie nicht weiter wissen.
Ende Januar 2025 hat der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ beschlossen. Es muss jetzt noch im Bundesrat ratifiziert werden. Laut DBJR wird das Gesetz frühestens im Januar 2026 in Kraft treten. Der Landesjugendring SH hält euch auf dem Laufenden:
Diesen Leitfaden des Landesjugendringes SH für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen kannst du von uns bekommen.
Bei der Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) kannst du mehr erfahren, Infomaterial für deinen Verein bestellen und dich beraten lassen:
Für Fragen rund um das Thema kannst du dich auch gern an Sophie wenden (04551 3464).
![]() |
Bürozeiten Montag: Mittwoch: Donnerstag: | 10 – 14 Uhr 8 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr |
und nach Vereinbarung. Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist. |
Geschäftsstelle Kreisjugendring Segeberg e.V. An der Trave 1a 23795 Bad Segeberg 04551 3464 info(at)kjr-se.de | ![]() |
Bankverbindung Kreisjugendring Segeberg e.V. IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06 Sparkasse Südholstein |