Aktueller Hinweis:
Die Jugendgruppenleiterentschädigungen werden nach einem Beschlusses im Jugendhilfeausschuss am 08.05.2025 und am 03.07.2025 in voller Höhe von 220,00 € ausgezahlt werden. Wir danken den Vertreter*innen der Kreispolitik im Jugendhilfeausschuss für diese Lösung und dem VPJ für die Freigabe der dafür notwendigen Haushaltsmittel. Bitte denkt an die Antragsfrist bis spätestens 15.11.2025.
Hinweis: Der Antrag auf Entschädigung von Jugendleiter:innen ist bis zum 15. November des laufenden Kalenderjahres einzureichen.
Tipp: Du kannst auch bei deiner Stadt bzw. Gemeinde fragen, ob sie dir zusätzlich zum Kreis Segeberg für deine ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung zahlen. Beachte dort ggf. abweichende Fristen.
Die Stadt Norderstedt hat eigene Richtlinien und Formulare für Freistellung, Verdienstausfall und Entschädigung.
Wir heißen Menschen mit Behinderung bei unseren Veranstaltungen willkommen. Melde dich gern bei uns, wenn du dazu Fragen hast. |
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