Aktueller Hinweis:
Der Segeberger Kreistag hat am 12.12.2024 eine Kürzung der Mittel für die außerschulische Jugendarbeit beschlossen (vgl. https://www.segeberg.sitzung-online.de/to010?SILFDNR=6806& ). Bislang ist noch unklar, in welchem Bereich die Mittel konkret eingespart werden sollen. Wahrscheinlich wird für Jugendgruppenleiter:innen die jährliche Aufwandsentschädigung auf 190,00 € abgesenkt.
Hinweis: Der Antrag auf Entschädigung von Jugendleiter:innen ist bis zum 15. November des laufenden Kalenderjahres einzureichen.
Tipp: Du kannst auch bei deiner Stadt bzw. Gemeinde fragen, ob sie dir zusätzlich zum Kreis Segeberg für deine ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung zahlen. Beachte dort ggf. abweichende Fristen.
Die Stadt Norderstedt hat eigene Richtlinien und Formulare für Freistellung, Verdienstausfall und Entschädigung.
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Bürozeiten Montag: Mittwoch: Donnerstag: | 10 – 14 Uhr 8 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr |
und nach Vereinbarung. Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist. |
Geschäftsstelle Kreisjugendring Segeberg e.V. An der Trave 1a 23795 Bad Segeberg 04551 3464 info(at)kjr-se.de | ![]() |
Bankverbindung Kreisjugendring Segeberg e.V. IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06 Sparkasse Südholstein |