
Bei einem Ausflug verletzt sich ein Kind und muss ins Krankenhaus – was passiert dann? Für solche Fälle gibt es Versicherungen und klare Regeln. Infos zu Recht und Versicherung findest du beim Landesjugendring Schleswig-Holstein und beim Landesjugendring Niedersachsen.
Vereine können Ehrenamtliche finanziell unterstützen, ohne jede Ausgabe einzeln nachweisen zu müssen. Dafür gibt es Pauschalen.
Aktuell gilt: Übungsleiter:innen-Freibetrag = 3.000,00 Euro pro Jahr
Ehrenamtsfreibetrag: 840,00 Euro pro Jahr
Ob und wie das versteuert wird, erfährst du online, bei einer Steuerberatung oder beim KJR.
Diese fünf Schritte führen dich zur Juleica:
WDu kannst die Juleica bekommen, wenn du:
– mindestens 16 Jahre alt bist,
– einen Grundkurs für Jugendleiter:innen gemacht hast,
– einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht hast
– und dich ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagierst.
Gehe auf: https://juleica-antrag.de/
Melde dich mit deiner E-Mail an, gib deine Daten ein und lade ein Foto hoch.
Dein Verein prüft den Antrag zuerst. Danach geht er an den KJR Segeberg. Du bekommst per E-Mail Bescheid, wie der Stand ist.
Wir helfen dir gern beim Antrag (E-Mail oder Telefon: 04551 3464).
Du willst Fotos von Aktionen veröffentlichen? Dann brauchst du die Erlaubnis der Eltern. Infos und Vorlagen findest du online, z.B. bei Medienrechts-Seiten oder beim Bezirksjugendring Unterfranken.
In Schleswig-Holstein ist die Juleica gleichzeitig eine Ehrenamtskarte. Damit bekommst du viele Vergünstigungen (über 350 Angebote). Auch Aktive der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu erhalten.
Du kannst auch bei deiner Stadt oder Gemeinde nachfragen, ob es zusätzlich Geld für dein Ehrenamt gibt.
Frage deinen Träger (z.B. deinen Verein), bei welcher Unfallversicherung du bist. Dort kannst du vor dem Kurs einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Infos findest du hier:
für u.a. Sportvereine, Religionsgemeinschaften
für u.a. alle nicht staatlichen Einrichtungen in der Wohlfahrtspflege, also Kinder- und Jugendhilfe
für u.a. Kindertageseinrichtungen, ehrenamtliche Vorstände
Fehlt etwas? Sag uns gern Bescheid.
Du planst eine Freizeit, ein Zeltlager oder ein Projekt und brauchst Geld? Dann informiere dich über die Fördermöglichkeiten des Kreises Segeberg. Es gibt Unterstützung für viele Bereiche, z.B. Freizeiten, internationale Begegnungen oder kulturelle Projekte.
Der Landesjugendring Niedersachsen bietet ein Handbuch für Jugendleiter:innen an. Du kannst es herunterladen oder bestellen.
Wir vertreten die Interessen von Jugendleiter:innen und über 70 Vereinen im Kreis Segeberg. Wir setzen uns dafür ein, dass Jugendarbeit gute Bedingungen hat und gehört wird.
Alle unter 18 Jahren und Jugendleiter:innen mit Juleica können im Sommer und Herbst kostenlos viele Museen besuchen (über 120 in Schleswig-Holstein und Dänemark). Die MuseumsCard gibt es vor Ort oder digital.
Ihr braucht Spiele oder Material? Vieles könnt ihr beim Kreisjugendring ausleihen – ihr müsst nicht alles selbst kaufen.
Wenn du wegen deines Ehrenamts nicht arbeiten kannst, kannst du Geld für deinen Verdienstausfall beantragen.
Wichtig: Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor der Maßnahme beim KJR eingehen. Zu späte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Mit der Juleica bekommst du verschiedene Rabatte und Vorteile. Das ist ein Dankeschön für dein Engagement.
Wenn du noch zur Schule gehst, kann dein Ehrenamt im Zeugnis ergänzt werden. Das ist hilfreich für Bewerbungen und deinen Lebenslauf. Infos dazu findest du im Erlass zur „Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern“.
| Menschen mit Behinderung sind bei unseren Veranstaltungen willkommen. Hast du Fragen dazu? Dann melde dich gern bei uns. |
| Bürozeiten Mittwoch Donnerstag | 08:00 – 14:00 Uhr 10:00 – 17:00 Uhr |
| Geschäftsstelle Kreisjugendring Segeberg e.V. An der Trave 1a 23795 Bad Segeberg 04551 3464 info(at)kjr-se.de | ![]() |
| Bankverbindung Kreisjugendring Segeberg e.V. IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06 Sparkasse Südholstein |