Heute ist der Kreisjugendring (KJR) ein Dachverband für über 70 Vereine und Jugendverbände zum Wohle der Jugend im Kreis Segeberg, denn gemeinsam sind wir stärker als jede:r für sich. Das aktuelle Angebot umfasst
Außerdem übernimmt der KJR die Organisation des kreisweiten Sommerferienpasses, die Ausstellung & Verlängerung der Juleica, die Entschädigung von Jugendleiter:innen, die Erstattung von Verdienstausfall, die Anträge und Abrechnung nach der Jugendferienwerksrichtlinie und der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit (ehemals „Lager & Fahrten“) für den Kreis Segeberg. Im Arbeitskreis „Jugend im Kreistag“ hat der KJR das Konzept für das Projekt maßgeblich mitentwickelt.
Im Jahr 2017 setzten der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) und der KJR ein nach außen sichtbares Zeichen für engere Zusammenarbeit zum Wohl der Jugend im Kreis, denn der VJKA wurde Mitglied im KJR. Gleichzeitig ist der KJR im Beirat des VJKA tätig.
Jugendarbeit auf dem Lande (JaL), ein mobiler Jugendtreff, wurde vom KJR mit der „Mühle“ ins Leben gerufen. Auch dieses Projekt wurde später vollständig an den VJKA ausgegliedert.
Der KJR hat die Trägerschaft für die Jugendbildungsstätte „Mühle“, das Zeltlager Wittenborn und die Kreismusikschule an den VJKA übergeben, dessen Mitglied er geworden war.
Der KJR hat einige Aufgaben für den Kreis Segeberg übernommen, z.B. die Zuschüsse für Lager und Fahrten, den kreisweiten Sommerferienpass, Ausstellung und Verlängerung der Juleica. Die Stelle der Kreisjugendpflege beim Jugendamt wurde nicht neu besetzt. Der KJR drängt bis heute darauf, eine:n Kreisjugendpflger:in einzusetzen.
Da sich mit der Zeit die Mobilität der Jugendlichen verbesserte und sich die Jugendarbeit in den Vereinen selbst besser entwickelte, veränderte sich zunehmend auch das Aufgabengebiet des KJR. Man strebte schließlich eine Zusammenarbeit mit der Mühle an und änderte mit der vom Kreis genehmigten Einstellung eines Geschäftsführers im Jahr 1990 die Satzung, sodass der KJR im März 1991 mit dem Kürzel e.V. ins Vereinsregister eingetragen werden konnte.
Die Akten über die Gründung des Kreisjugendringes Segeberg in den 50er Jahren sind leider verschollen. Der Leitgedanke der Gründung war den Jugendlichen (damals lag das Wahlalter noch bei 21 Jahren) eine Stimme in der Öffentlichkeit und der Politik zu geben. Alle Vereine, die aktive Jugendarbeit betrieben, konnten Mitglied werden. Sein erstes Büro richtete der KJR in den Räumen der Mühle ein nachdem diese vom Kreis Segeberg erworben und in eine ‚offene Jugendbegegnungsstätte‘ umgestaltet worden war.
Von Anfang an wurde eng mit Kreis und Jugendamt zusammengearbeitet. So war der:die jeweilige Kreisjugendpfleger:in zunächst Vorstandsmitglied und später beratendes Mitglied.
Der Bedarf an Organisation in der Jugendarbeit war hoch. Zur damaligen Zeit waren Freizeitangebote dünn gesät und so überrascht es auch nicht, dass die Aufgaben des KJR viele Bereiche betrafen. So organisierte man zum Beispiel Spielfilmabende der Kreisbildstelle, erlebte vierteljährlich, mit der AG Tanz, Tanzabende in der Mühle oder machte Theaterfahrten zu den Bühnen nach Lübeck und Hamburg. Auch wurden Sommer- und Winterfreizeiten jährlich angeboten und Jugendleiter:innen ausgebildet. Eine ins Leben gerufene Volkstanzgruppe pflegte sogar intensiv die Städtepartnerschaft mit Riihimäki (Finnland).
![]() |
Bürozeiten Montag: Mittwoch: Donnerstag: | 10 – 14 Uhr 8 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr |
und nach Vereinbarung. Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist. |
Geschäftsstelle Kreisjugendring Segeberg e.V. An der Trave 1a 23795 Bad Segeberg 04551 3464 info(at)kjr-se.de | ![]() |
Bankverbindung Kreisjugendring Segeberg e.V. IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06 Sparkasse Südholstein |