Das kann deine Juleica

(von A wie Absicherung bis Z wie Zeugnisbeiblatt)

A

Absicherung im Ehrenamt

Bei einem Ausflug in einen Freizeitpark, verletzt sich ein Kind und muss ins Krankenhaus, was nun? Für verschiedene Szenarien gibt es verschiedene Absicherungen. Der Landesjugendring Schleswig-Holstein hat einige Informationen zu Rechtsfragen und Versicherungsschutz für Vereine und Jugendleiter:innen zusammengetragen und der LJR Niedersachsen hat rechtliche Hinweise für Jugendleiter:innen und solche, die es werden wollen, zusammengetragen.

Aufwandsentschädigungen

„Ehrenamts-/Übungsleiterpauschale“

Wie kann ein Verein seine Ehrenamtlichen für deren Aufwendungen entschädigen ohne Einzelbelege? Wie müssen Ehrenamtliche die Pauschale selbst versteuern? Müssen sie das überhaupt? Auskunft bekommst du online oder direkt bei einer Steuerberatung. Nähere Informationen oder Anhaltspunkte, wo du mit der Recherche beginnen kannst, bekommst du auf Nachfrage gern vom KJR. Aktuell liegt der Übungsleiter:innen-Freibetrag bei 3.000,00 Euro und der Ehrenamtsfreibetrag bei 840,00 Euro.

B

Beantragen der Juleica

Diese fünf Schritte führen dich zur Juleica:

1. Voraussetzungen

Wenn du

  • mindestens 16 Jahre alt bist,
  • erfolgreich an einem Grundkurs für Jugendleiter:innen &
  • einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilgenommen hast
  • und als ehrenamtliche:r Jugendleiter:in tätig bist,

kannst du die Juleica bekommen.

2. So beantragst du die Juleica

Gehe auf: https://juleica-antrag.de/. Dort registrierst du dich mit deiner E-Mail-Adresse. Mache die nötigen persönlichen Angaben und lade ein geeignetes Foto (z.B. Passbild) von dir hoch.

3. Dann musst du angeben

  • wann und wo der Grundkurs für Jugendleiter:innen absolviert wurde und wer da deine Ansprechperson war,
  • wann und wo der Erste Hilfe Kurs absolviert wurde und wer dort deine Ansprechperson war,
  • deinen zuständigen freien Träger (also der Verein bzw. Verband, bei dem du tätig bist): z.B. VJKA Segeberg, Ev. Bildungswerk Segeberg,
  • deinen zuständigen öffentlicher Träger: Kreisjugendring Segeberg.

4. Lade die entsprechenden Nachweise hoch

5. So geht es weiter

Dein freier Träger bekommt dann automatisch den Antrag und schaltet ihn frei. Danach wird der Antrag zum KJR Segeberg weitergeleitet und wird bearbeitet. Du wirst per E-Mail darüber informiert, bei welcher:m Träger:in dein Antrag derzeit liegt.

Wir helfen dir gern auch persönlich beim Beantragen der Juleica, z.B. via E-Mail oder Telefon: 04551 3464.

Bildrechte für eure Kinder und Jugendlichen

Du willst Bilder von Freizeiten oder Ferienpassangeboten für Social Media, eure Vereinswebseite oder einen Newsletter nutzen und brauchst noch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten? Viele Rechtsanwälte für Medienrecht stellen dazu Informationen und Muster online zur Verfügung. Weiterführende Informationen bekommst du übersichtlich u.a. vom Bezirksjugendring Unterfranken.

E

Juleica als Ehrenamtskarte

In Schleswig-Holstein gilt die Juleica gleichzeitig als Ehrenamtskarte und das gibt euch Zugang zu 350 Angeboten für ehrenamtlich Tätige. Das Logo der Ehrenamtskarte ist direkt auf die Juleica aufgedruckt. Auch Aktive der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind sofort berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu erhalten.

Entschädigung: ab 2023: 220€ + x

Jugendleiter:innen können auch bei ihrer Stadt bzw. Gemeinde fragen, ob die sie zusätzlich zum Kreis für die ehrenamtliche Tätigkeit finanziell entschädigen.

Erste Hilfe:

Kostenübernahme für Ausbildung in Erster Hilfe zur Beantragung der Juleica

Frage deinen Träger bei welcher Unfallversicherung er versichert ist und dann kannst du dort die Kostenübernahme vor dem Erste-Hilfe-Kurs beantragen. Die Infos der Kassen zur Kostenübernahme und ggf. Ansprechpersonen findest du hier:

für u.a. Sportvereine, Religionsgemeinschaften

für u.a. alle nicht staatlichen Einrichtungen in der Wohlfahrtspflege, also Kinder- und Jugendhilfe

für u.a. Kindertageseinrichtungen, ehrenamtliche Vorstände

Fehlt hier noch etwas? Dann sag uns gern Bescheid, damit wir uns darum kümmern können.

F

Juleica & Finanzen

Förderung eurer Lager und Fahrten durch den Kreis Segeberg

Du willst eine Freizeitmaßnahme, ein Zeltlager, etc. organisieren und suchst noch Möglichkeiten, das Ganze zu finanzieren? Dann solltest du die Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit kennenlernen. Die Fördermöglichkeiten reichen von klassischen Freizeiten, über internationale Jugendarbeit bis hin zu kultureller Jugendbildung, u.v.m. Schau sie dir mal an.

H

Handbuch für Jugendleiter:innen

Der Landesjugendring Niedersachsen gibt ein regelmäßig überarbeitetes Handbuch für Jugendleiter:innen heraus, das du dort herunterladen oder bestellen kannst.

I

Interessenvertretung

Für die Jugendleiter:innen im Kreis Segeberg und unsere über 60 Jugendgruppen, -vereine und -verbände und sind wir Ansprechpartner und Sprachrohr für jugendpolitische Anliegen. Zudem profitieren wir von kreis- und landesweiter Vernetzung mit verschiedensten Akteuren, um die Rahmenbedingungen für außerschulische Jugendarbeit mitzugestalten.

M

MuseumsCard

Alle unter 18 Jahren und Jugendleiter:innen mit Juleica können im Sommer und Herbst mit der MuseumsCard kostenfrei in über 120 Museen in Schleswig-Holstein und Dänemark gehen. Die MuseumsCard gibt es in den teilnehmenden Museen, in Sparkassen-Filialen in Schleswig-Holstein, Büchereien, einigen Jugendeinrichtungen und Tourist-Informationen oder digital.

S

Spielepool

Dein Verein muss nicht alles selbst anschaffen, der Kreisjugendring Segeberg e.V. hat einiges auf Lager im Spielepool.

V

Verdienstausfall

Bitte beachte, dass du Anträge auf Verdienstausfall spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme beim KJR einreichen musst. Verspätet eingereichte Anträge können nicht mehr bewilligt werden.

Vergünstigungen mit der Juleica

Für alle Juleica-Inhaber:innen gibt es besondere Vergünstigungen, um ihnen die Jugendarbeit zu erleichtern und um ihnen auch Anerkennung und Dank zuteilwerden zu lassen.

Z

Zeugnisbeiblatt

Wenn du noch Schüler:in bist, wird deine ehrenamtliche Tätigkeit auf deinen Wunsch hin von deiner Schule in Form eines Zeugnisbeiblattes anerkannt. Das kann für Bewerbungen, den Lebenslauf, etc. sinnvoll sein. Wie genau das geht, erfährst du im folgenden Erlass zur „Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern“.