Bei einem Ausflug in einen Freizeitpark, verletzt sich ein Kind und muss ins Krankenhaus, was nun? Für verschiedene Szenarien gibt es verschiedene Absicherungen. Der Landesjugendring Schleswig-Holstein hat einige Informationen zu Rechtsfragen und Versicherungsschutz für Vereine und Jugendleiter:innen zusammengetragen und der LJR Niedersachsen hat rechtliche Hinweise für Jugendleiter:innen und solche, die es werden wollen, zusammengetragen.
Wie kann ein Verein seine Ehrenamtlichen für deren Aufwendungen entschädigen ohne Einzelbelege? Wie müssen Ehrenamtliche die Pauschale selbst versteuern? Müssen sie das überhaupt? Auskunft bekommst du online oder direkt bei einer Steuerberatung. Nähere Informationen oder Anhaltspunkte, wo du mit der Recherche beginnen kannst, bekommst du auf Nachfrage gern vom KJR. Aktuell liegt der Übungsleiter:innen-Freibetrag bei 3.000,00 Euro und der Ehrenamtsfreibetrag bei 840,00 Euro.
Diese fünf Schritte führen dich zur Juleica:
Wenn du
kannst du die Juleica bekommen.
Gehe auf: https://juleica-antrag.de/. Dort registrierst du dich mit deiner E-Mail-Adresse. Mache die nötigen persönlichen Angaben und lade ein geeignetes Foto (z.B. Passbild) von dir hoch.
Dein freier Träger bekommt dann automatisch den Antrag und schaltet ihn frei. Danach wird der Antrag zum KJR Segeberg weitergeleitet und wird bearbeitet. Du wirst per E-Mail darüber informiert, bei welcher:m Träger:in dein Antrag derzeit liegt.
Wir helfen dir gern auch persönlich beim Beantragen der Juleica, z.B. via E-Mail oder Telefon: 04551 3464.
Du willst Bilder von Freizeiten oder Ferienpassangeboten für Social Media, eure Vereinswebseite oder einen Newsletter nutzen und brauchst noch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten? Viele Rechtsanwälte für Medienrecht stellen dazu Informationen und Muster online zur Verfügung. Weiterführende Informationen bekommst du übersichtlich u.a. vom Bezirksjugendring Unterfranken.
In Schleswig-Holstein gilt die Juleica gleichzeitig als Ehrenamtskarte und das gibt euch Zugang zu 350 Angeboten für ehrenamtlich Tätige. Das Logo der Ehrenamtskarte ist direkt auf die Juleica aufgedruckt. Auch Aktive der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind sofort berechtigt, eine Ehrenamtskarte zu erhalten.
Jugendleiter:innen können auch bei ihrer Stadt bzw. Gemeinde fragen, ob die sie zusätzlich zum Kreis für die ehrenamtliche Tätigkeit finanziell entschädigen.
Frage deinen Träger bei welcher Unfallversicherung er versichert ist und dann kannst du dort die Kostenübernahme vor dem Erste-Hilfe-Kurs beantragen. Die Infos der Kassen zur Kostenübernahme und ggf. Ansprechpersonen findest du hier:
für u.a. Sportvereine, Religionsgemeinschaften
für u.a. alle nicht staatlichen Einrichtungen in der Wohlfahrtspflege, also Kinder- und Jugendhilfe
für u.a. Kindertageseinrichtungen, ehrenamtliche Vorstände
Fehlt hier noch etwas? Dann sag uns gern Bescheid, damit wir uns darum kümmern können.
Du willst eine Freizeitmaßnahme, ein Zeltlager, etc. organisieren und suchst noch Möglichkeiten, das Ganze zu finanzieren? Dann solltest du die Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit kennenlernen. Die Fördermöglichkeiten reichen von klassischen Freizeiten, über internationale Jugendarbeit bis hin zu kultureller Jugendbildung, u.v.m. Schau sie dir mal an.
Der Landesjugendring Niedersachsen gibt ein regelmäßig überarbeitetes Handbuch für Jugendleiter:innen heraus, das du dort herunterladen oder bestellen kannst.
Für die Jugendleiter:innen im Kreis Segeberg und unsere über 60 Jugendgruppen, -vereine und -verbände und sind wir Ansprechpartner und Sprachrohr für jugendpolitische Anliegen. Zudem profitieren wir von kreis- und landesweiter Vernetzung mit verschiedensten Akteuren, um die Rahmenbedingungen für außerschulische Jugendarbeit mitzugestalten.
Alle unter 18 Jahren und Jugendleiter:innen mit Juleica können im Sommer und Herbst mit der MuseumsCard kostenfrei in über 120 Museen in Schleswig-Holstein und Dänemark gehen. Die MuseumsCard gibt es in den teilnehmenden Museen, in Sparkassen-Filialen in Schleswig-Holstein, Büchereien, einigen Jugendeinrichtungen und Tourist-Informationen oder digital.
Dein Verein muss nicht alles selbst anschaffen, der Kreisjugendring Segeberg e.V. hat einiges auf Lager im Spielepool.
Bitte beachte, dass du Anträge auf Verdienstausfall spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme beim KJR einreichen musst. Verspätet eingereichte Anträge können nicht mehr bewilligt werden.
Für alle Juleica-Inhaber:innen gibt es besondere Vergünstigungen, um ihnen die Jugendarbeit zu erleichtern und um ihnen auch Anerkennung und Dank zuteilwerden zu lassen.
Wenn du noch Schüler:in bist, wird deine ehrenamtliche Tätigkeit auf deinen Wunsch hin von deiner Schule in Form eines Zeugnisbeiblattes anerkannt. Das kann für Bewerbungen, den Lebenslauf, etc. sinnvoll sein. Wie genau das geht, erfährst du im folgenden Erlass zur „Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern“.
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Bürozeiten Montag: Mittwoch: Donnerstag: | 10 – 14 Uhr 8 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr |
und nach Vereinbarung. Es kann vorkommen, dass wir Außentermine wahrnehmen und die Geschäftsstelle dann nicht besetzt ist. |
Geschäftsstelle Kreisjugendring Segeberg e.V. An der Trave 1a 23795 Bad Segeberg 04551 3464 info(at)kjr-se.de | ![]() |
Bankverbindung Kreisjugendring Segeberg e.V. IBAN: DE88 2305 1030 0000 0244 06 Sparkasse Südholstein |